1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Rath Garten- und Landschaftsbau,
im Folgenden „Auftragnehmer“, und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart
wurde.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Art und Umfang der Arbeiten
ergeben sich aus dem individuell erstellten Angebot oder dem abgeschlossenen Vertrag.
3. Angebote und Preise
– Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
– Angebote behalten ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 14 Tagen.
– Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
– Preisänderungen sind möglich, wenn sich die Grundlagen des Angebots (z. B. Materialpreise, Lohnkosten) nach
Vertragsschluss nachweislich ändern.
4. Ausführungsfristen
– Vereinbarte Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
– Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Witterungseinflüsse) verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
– Der Kunde hat dem Auftragnehmer den Zugang zur Baustelle und die benötigten Versorgungsanschlüsse (z. B.
Wasser, Strom) unentgeltlich bereitzustellen.
– Notwendige Genehmigungen (z. B. von Behörden) sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
6. Abnahme und Gewährleistung
– Nach Fertigstellung ist die Leistung gemeinsam abzunehmen.
– Offensichtliche Mängel sind sofort bei Abnahme anzuzeigen.
– Für Mängel, die erst später sichtbar werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
7. Haftung
– Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
– Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Frost, Hagel) wird keine Haftung übernommen.
8. Zahlungsbedingungen
– Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
– Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Schlussbestimmungen
– Es gilt deutsches Recht.
– Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
AGBmichael.scholl2025-11-12T15:50:14+01:00

